Schreiben des Landgerichts vom 16.9.2014
Landgericht Potsdam
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam
Frau Rechtsanwältin
Katja Damrow
Leipziger Straße 58
14473 Potsdam
Aktenzeichen: 13 S 68/13
Potsdam, 16.09.2014
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
in dem Berufungsverfahren
C. ./. Lenz
es geben die Ausführungen der Beklagtenseite im Schriftsatz vom 9.9.2014 Anlass zu folgenden Bemerkungen:
Die Kammer hat zur Berufung und zur Berufungsbegründung im Kammertermin vom 30. April 2014 ausreichende deutliche Hinweise erteilt.
Der Berufungskläger hat hierauf noch einmal im Schriftsatz vom 26.8.2014 reagiert.
Die Berufung des Klägers richtet sich auf die Abänderung des Urteils des Amtsgerichts und die Verurteilung des/der Beklagten zur Räumung und Herausgabe der Mietwohnung.
Zu den übrigen Fragen nimmt die Kammer in einem noch ausstehenden Beschluss Stellung. Wenn Nach Änderung der Kammerbesetzung die Beratung abgeschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
E.
Präsident des Landgerichts