Gutachten vom 25.06.16

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Prof. Dr. med. A.
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
Zertifizierter Gutachter der DGNB

Herrn
Richter E.
Präsident des Landgerichts
Landgericht Potsdam
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam

Berlin, den 25.06.2016

Aktenzeichen: 13 S 68/13 Landgericht Potsdam
Rechtsstreit C. ./. Lenz

Im Auftrag

des Landgerichtes Potsdam

wird nachfolgend

ein neurologisches Sachverständigengutachten

über

Herrn Oliver Lenz, geb. am 15.05.1966,
wohnhaft: Cari-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam

erstattet.

Inhaltsverzeichnis

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Das Gutachten berücksichtigt eine Amtsgerichtsakte unter dem Aktenzeichen 13 S 68/13.

Das Gutachten bezieht sich ferner auf eigene Untersuchungsbefunde und —ergebnisse, die anlässlich einer ambulanten Untersuchung am 27.04.2016 in der Neurologischen Praxis, M…str., B. erhoben wurden.

Es berücksichtigt ferner medizinische Befundberichte von Herrn Lenz, die dieser zu der ambulanten Untersuchung mitbrachte.

Die genannten Befunde werden im Einvernehmen mit Herrn Lenz dem Gutachten im Anhang beigefügt.

Das Gutachten wird zu den Fragen des Beweisbeschlusses vom 15.06.2015 Stellung nehmen.

Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung des Beklagten,

1 a) aufgrund seiner Erkrankung an primär progredienter Multipler Sklerose mit fortschreitender Immobilität als Folge des Verlustes der Kontrollfähigkeit seines Körpers ihm ein Wohnungswechsel innerhalb der Stadt Potsdam nicht zumutbar sei, weil ein Umzug in eine andere Wohnung den Verlauf seiner Krankheit maßgeblich verschlechtere.

1 b) Ein Wohnungswechsel lasse eine akute insbesondere psychische Gefahrenlage befürchten, weil sich seine Krankheit auf alle Formen der Lebensführung auswirke und erzwungener Wohnungswechsel eine Überforderung mit den Folgen physischer und psychischer Konsequenzen darstelle, weil er befürchten müsse, seine sozialen Kontakte in seinem sozialen Umfeld nicht mehr in der bisher erfolgten Art und Weise erfahren zu können.

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Aktenmäßiger Sachverhalt:

Das Gutachten wird sich ausschließlich auf die medizinischen Aspekte des vorliegenden Verfahrens konzentrieren. Im Aktenmaterial findet sich nur ein medizinisch relevantes Protokoll, nämlich der Therapiebericht an Dr. Christian Albert vom 25.08.2014 von Promnitz - Therapie im Zentrum, Potsdam (Blatt 446):

Herr Lenz befinde sich aufgrund von progredient verlaufender Multipler Sklerose in ergotherapeutischer Behandlung. Herr Lenz zeige derzeit große Probleme in der Motorik des gesamten Körpers. Aktuelles Ziel sei der Erhalt vorhandener Funktionen... Aktuell habe Herr Lenz große Probleme in der Bewegung des linken Armes. Diesen könne er nur mit Kompensation über die Schulter bewegen. Eine eigene Bewegung sei für ihn sehr schwer und finde nur minimal statt. Ebenso habe Herr Lenz große Probleme mit der linken Hand zu greifen. Seine Greifbewegung findet nur minimal statt. Im rechten Arm finde noch eine selbständige aktive Bewegung statt. Diese falle Herrn Lenz jedoch schwer. Eine Bewegung mit Widerstand, z.B. Gewicht, fordere von ihm viel Kraftaufwand und Konzentration ab. Ein Greifen sei möglich, jedoch nur größere Gegenstände. Kleinere Gegenstände zu greifen sei für ihn so gut wie unmöglich. Ebenso nehme die Beweglichkeit im Rumpf ab. Bedingt durch seine Krankheit falle es Herrn Lenz schwer seinen Rumpf angemessen zu kontrollieren. So könne er nicht genug Kraft aufbringen, um sich über einen längeren Zeitraum aufrecht zu halten. Er würde zu den Seiten bzw. nach hinten fallen. Nur in Therapiesituationen könne eine minimale Neigung durch Herrn Lenz ausgeglichen werden, ohne dabei zu fallen. Ein eigenständiges Auf-

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richten aus einer Liegeposition sei jedoch nicht mehr möglich. Herrn Lenz Beine weisen eine schlaffe Parese auf. Das Bewegen der Beine ist ihm nicht mehr möglich. Ein Strecken der Beine ist allenfalls durch eine Spastik möglich, eine Streckung durch willentlich aktive Bewegung ist nicht mehr möglich. Eine unwillentliche Bewegung durch Reflexe sei noch möglich, im Bereich der Selbstversorgung sei Herr Lenz auf seine Assistenz angewiesen. Durch die mangelnde Bewegung in den Amen sei es Herrn Lenz nicht mehr möglich, angemessen Nahrung aufzunehmen. Das Aufnehmen der Nahrung erfordere von ihm eine Kraft, welche er nicht mehr ausdauernd aufbringen könne. Nach zweimaligem Zuführen der Nahrung zum Mund sei er erschöpft. In den übrigen ADLs ist Herr Lenz komplett auf seine Assistenz angewiesen. Die aktuelle Situation belastet Herrn Lenz, wodurch er sich auch in der Therapie nicht voll auf das Therapiegeschehen konzentrieren könne. Seine Gedanken kreisen immer wieder um die aktuelle Situation und um eine mögliche negative Zukunft außerhalb des gewohnten Umfeldes (Angabe des Patienten).

Weitere medizinisch-neurologische Befundberichte liegen im Aktenmaterial nicht vor.

Herr Lenz wurde daher gebeten, zur aktuellen Untersuchung alle ihm zur Verfügung stehenden Befunde mitzubringen.

Er legte zur Untersuchung einen Ordner mit dem kompletten Krankheitsverlauf seit 2001 vor.

Wegen des Umfanges des Materials wird aus diesen Akten nur der wesentliche Teil im Verlauf der Jahre 2001 bis 2015 hier referiert und in Kopie — im Einvernehmen mit Herrn Lenz- dem Gutachten als Anhang beigefügt.

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Befundbericht St. Josef-Krankenhaus Potsdam—Sanssouci, Abt. Neurologie vom 22.10.2001 bezüglich des stationären Aufenthaltes vom 04.10.2001 bis 18.10.2001 (C. Görlitz, Dr. Hilger, Prof. Kursawe):

Diagnose: Encephalomyelitis disseminata. Therapie und Verlauf:

Der Patient wurde unter dem klinischen Verdacht einer Encephalomyelitis disseminata stationär eingewiesen. Klinisch ließ sich der Krankheitsverlauf bis etwa 1997 zurück verfolgen, als der Patient erstmals eine zunehmende Schwäche der unteren Extremitäten spürte. Im weiteren Verlauf kam es zu einer zunehmenden Koordinationsstörung. In der neurologischen Untersuchung bei Aufnahme zeigte sich eine rechtsseitige Hemiataxie sowie eine linksbetonte spastische Paraparese der unteren Extremitäten. Im Hirnnervenbereich ergab sich der klinische Verdacht auf eine Abducensparese links bzw. differentialdiagnostisch eine internukleäre Ophthalmoplegie rechts. Weiterhin fielen an den unteren Extremitäten eine linksbetonte Tiefensensibilitätsstörung auf… In Zusammenschau der Befunde und des klinisch dargebotenen Bildes liegt die Vermutung einer Encephalomyelitis disseminata nahe… Anamnestisch ließe sich der Krankheitsverlauf nicht eindeutig zuordnen, ein zunächst schubförmiger Verlauf mit sekundär chronischer Progredienz könne jedoch angenommen werden, so dass eine Therapie mit Betaferon möglich wäre.

Befundbericht Median—Klinik Grünheide, Reha-Klinik für Neurologie, Neurochirurgie (Chefärztin Dr. Zynda) bezüglich des stationären Aufenthaltes vom 23.10.2001 bis 20.11.2001.
Diagnosen: Encephalomyelitis disseminata.

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