Frage Mittelverwendung PB 28.03.13

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Landeshauptstadt Potsdam
FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Hegelallee 6-8, Haus 2
Auskunft erteilt Frau S.
Mein Zeichen384...

28.03.2013

Oliver Lenz 00014-13/PK/mk

Sehr geehrter Herr Klink,

in Anlehnung an das Gespräch vom 21.03.2013 und der Hinweis, dass das Budgetkonto nicht ausgeglichen ist, erbitte ich nachfolgende Sachverhaltsklärungen.
1. Bitte die Gehaltsabrechnungen für Frau W. der letzten 12 Monate einreichen (liegt bereit), sowie einen Nachweis des durchschnittlichen monatlichen Stundeneinsatzes der Festangestellten und der Honorarkräfte. (Liste Stundeneinsatz meiner Assistenten)
Welche aktuellen Ausstände hat Herr Lenz bezüglich der Bezahlung seiner Arbeitnehmer? Bitte diese belegen.
Erwähnt wurde ein Pfändungsbeschluß des Finanzamtes gegen Herrn Lenz. Ich bitte hier um klärende Informationen und gegebenenfalls um Nachweise bzw. Belege zum Schriftverkehr. Ich übersende der Stadt: Pfändungsbeschluß, Mein_Schreiben_vom_3.3.2013, Aufhebungsbeschluss_vom_Finanzamt_4.3.2013
2. Ich bitte um die Information, ob die aktuelle Verordnung zur häuslichen Krankenpflege ab dem 01.04.2013 vorliegt. Ist diese möglicherweise der Krankenkasse schon zugesandt worden ?
Am 04.04.13 versandt an die Stadt.
Bezüglich der Therapien erbitte ich eine Aufstellung an welchem Ort und wie oft welche Therapie stattfindet.
dito. Am 04.04.13 Aufstellung versandt an die Stadt.
3. Ich erbitte eine verbindliche Information zum Widerspruchsverfahren gegen die Pflegekasse. Wurde der Widerspruch zurückgenommen?
Folgende Info habe ich an die Stadt gesandt: bzgl._Ruecknahme_Widerspruch_III+
4. Für den Zeitraum 02/12 - 01/13 wurden dem Herrn Lenz auf das Privatkonto insgesamt 8400,00 EUR Pflegegeld der Pflegekasse überwiesen. Den Kontoauszügen ist zu entnehmen, dass Herr Lenz 4300,00 EUR dem Budgetkonto zugeführt hat. Der Verbleib der Differenz ist noch zu klären bzw. nachzuweisen.
5. aus dem Budgetkonto sind 1469,37 EUR auf das Konto eines Fördervereines überwiesen worden.
Auf den Kontoauszügen des Budgetkontos ist eine Rückführung des Geldes zum Budget nicht zu erkennen.
6. stellt man die Privateinnahmen den Privatausgaben ergibt sich regelmäßig eine Differenz (Ausgaben übersteigen Einnahmen). Hier hätte ich eine Klärung.

In der Anlage sende ich Ihnen den Entwurf der Ergänzung zur Zielvereinbarungmit den Leistungen aus SGB V.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

S.

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