Klageerwiderung vom 31.08.23

Aus cvo6
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Seite 2)
(Seite 3)
Zeile 57: Zeile 57:
 
:'''Beweis:''' [[Berufung_vom_01.07.2013|Schreiben vom 01.07.2013]] - '''Anlage B 4
 
:'''Beweis:''' [[Berufung_vom_01.07.2013|Schreiben vom 01.07.2013]] - '''Anlage B 4
 
==Seite 3==
 
==Seite 3==
  +
Mit [[Gutachten_vom_25.06.16|Gutachten vom 25.06.2016]] stellte der Gutachter fest, dass der Stress, welcher mit einem Umzug in Verbindung steht für den gesundheitlichen Zustand des Beklagten tödliche Folgen haben kann.
  +
:'''Beweis:''' [[Gutachten_vom_25.06.16|Gutachten]] '''- Anlage B 5-
  +
  +
Mit Urteil vom 31.05.2018 wies das Landgericht Potsdam (Az. 13 S 68/13) die Klage ab.
  +
Beweis: Urteil vom 31.05.2018 - Anlage B6\
  +
Das Landgericht urteilte auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund eines überwiegenden Erhaltungsinteresses des/Mieters (hiesiger Beklagter) gegenüber dem
  +
Kündigungsinteresse des Vermieters.
  +
Beweis: Urteil vom 31.05.2018 - A. B6- ;
  +
) Der Beklagte leidet an einer chronischen\Erkrankung, nämlich an primärer
  +
progredienter Multipler Sklerose.
  +
Das Landgericht führte aus, dass die Annahme besondere Härte begründet wird, dass ein Umzug des Mieters den Verlauf seiner Krankheit maßgeblich verschlechtern und eine akute, insbesondere psychische und\ hysische Gefahr darstellen würde. Hierzu heißt es in der Entscheidung des Landgerichts Potsdam wörtlich:
  +
„Nachdem sein jetziger Funktionszustand, ı verschiedenen neurologischen Systemen bereits sehr schlecht ist und m Aussage des Gutachters „an einem seidenen Faden hängt", muss eing|Progression der Erkrankung, welche mit dem Umzugsstress verbunden sein kann, unbedingt vermieden werden. Das Räumungsinteresse des Klägers m 35 hinter diesen gesundheitlichen !
  +
Interessen des Beklagten zu 1 zurückstehen.“
  +
f:
  +
Beweis: Urteil vom 31.05.2018 - Anlage B6 -
  +
r

Version vom 1. Februar 2024, 22:36 Uhr

Kanzlei Damrow

Rechtsanwältin Katja Damrow
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Angestellte Rechtsanwälte:
Rechtsanwältin Franziska-Josephine Kuba
Rechtsanwältin Madeleine von Rüden
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Uwe Winkler
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Telefon: 0331/76 99 00-0
Fax: 0331/76 99 00 11
E-Mail: info@kanzlei-damrow.de>Br> beA: Katja Damrow


Ich stelle zu! </Br> 31. August 2023
26 C 368/23
Unser Zeichen: &dots;

Klageerwiderung und Antrag auf Prozesskostenhilfe

In Sachen

Lenz ./. W. (Räumungsklage)

zeigen wir an, dass wir den Beklagten vertreten.

Wir werden beantragen,

1. die Klage abzuweisen,
2. für den Fall der Verurteilung zur Räumung, den Beklagten eine in das Ermessen des Gerichts gestellte Räumungsfrist, mindestens bis zum 30.09.2024, zu bewilligen.

Seite 2

Außerdem wird beantragt,

dem Beklagten Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung zu gewähren und Frau Rechtsanwältin Katja Damrow als Rechtsanwältin

beizuordnen.

Zur Klageerwiderung wird wie folgt vorgetragen:

I.
Die Parteien stehen in einem Mietverhältnis zueinander.
Mit Eintragung vom 04.05.2022 erwarb der Kläger Eigentum an der von dem Beklagten bewohnten Mietwohnung.

Verlauf
Mit Schreiben vom 01.07.2011 erhielt der Beklagte erstmalig eine Kündigung wegen Eigenbedarfs von dem Rechtsvorgänger des Klägers.

Beweis: Kündigung vom 01.07.2011 - Anlage B 1-

Mit Klage vom 13.06.2012 ging dem Beklagten erstmalig eine Räumungsklage (Az. 24 C 221/12) zu.

Beweis: Klageschrift'vom 07.05.2012 - Anlage B 2 -

Mit Urteil vom 28.05.2013 wurde die Klage als unbegründet zurückgewiesen.

Beweis: Urteil vom 28.05.2013 - Anlage B 3-

Mit Schriftsatz vom 01.07.2013 legte der damalige Eigentümer Berufung gegen das Urteil des AG Potsdam vom 22.03.2013 ein.

Beweis: Schreiben vom 01.07.2013 - Anlage B 4

Seite 3

Mit Gutachten vom 25.06.2016 stellte der Gutachter fest, dass der Stress, welcher mit einem Umzug in Verbindung steht für den gesundheitlichen Zustand des Beklagten tödliche Folgen haben kann.

Beweis: Gutachten - Anlage B 5-

Mit Urteil vom 31.05.2018 wies das Landgericht Potsdam (Az. 13 S 68/13) die Klage ab. Beweis: Urteil vom 31.05.2018 - Anlage B6\ Das Landgericht urteilte auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund eines überwiegenden Erhaltungsinteresses des/Mieters (hiesiger Beklagter) gegenüber dem Kündigungsinteresse des Vermieters. Beweis: Urteil vom 31.05.2018 - A. B6- ; ) Der Beklagte leidet an einer chronischen\Erkrankung, nämlich an primärer progredienter Multipler Sklerose. Das Landgericht führte aus, dass die Annahme besondere Härte begründet wird, dass ein Umzug des Mieters den Verlauf seiner Krankheit maßgeblich verschlechtern und eine akute, insbesondere psychische und\ hysische Gefahr darstellen würde. Hierzu heißt es in der Entscheidung des Landgerichts Potsdam wörtlich: „Nachdem sein jetziger Funktionszustand, ı verschiedenen neurologischen Systemen bereits sehr schlecht ist und m Aussage des Gutachters „an einem seidenen Faden hängt", muss eing|Progression der Erkrankung, welche mit dem Umzugsstress verbunden sein kann, unbedingt vermieden werden. Das Räumungsinteresse des Klägers m 35 hinter diesen gesundheitlichen ! Interessen des Beklagten zu 1 zurückstehen.“ f: Beweis: Urteil vom 31.05.2018 - Anlage B6 - r

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge