Widerspruch vom 01.09.22

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Kanzlei Damrow Rechtsanwältin Katja Damrow Kanzlei Damrow, Babelsberger Straße 26, 14473 Potsdam Fachanwältin für Bau- und Per beA Architektenrecht Rechtsanwälte Fachanwältin für Miet- und RAe S.

Rechtsanwältin Katja Damrow
Rechtsanwältin Franziska-Josephine Kuba (angestellt)

1. September 2022

Lenz ./. W.

Sehr geehrte[…] M.,

hiermit zeigen wir an, dass uns Herrn Oliver Lenz mit der anwaltlichen Beratung und Vertretung beauftragt hat. Ordnungsgemäße Vollmacht wird anwaltlich versichert.

Namens und in Vollmacht meines Mandanten erhebe ich gegen die Kündigung vom 08.06.2022

Widerspruch.

Die Voraussetzungen des § 574 Abs.1 Satz 1 BGB liegen vor, denn die Beendigung des Mietverhältnisses würde für den Mieter eine Härte bedeuten, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Das Mietverhältnis ist auf Lebenszeit mit meinem Mandanten fortzusetzen.

Im Übrigen ist die Kündigung bereits unwirksam, weil schon im Jahr 2018 rechtskräftig entschieden wurde, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird.

Hierzu verweise ich auf das Urteil vom 31.05.2018 des Landgerichts Potsdam Az. 13 S 68/13 und das im Rahmen der Beweisaufnahme angefertigte Gutachten Gutachten_vom_25.06.16 und Ergänzungsgutachten_vom_25.09.17. Ich sende sowohl das

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