Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vom 10.09.14

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Rüdiger Otto
Feuerbachstraße 35, 14471 Potsdam
Tel. 0331/27028... Fax 0331/2702876 Mail ruediger.otto@...de

Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Potsdam, den 10.09.2014

Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

Herr Lenz hat mich mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Eine ordnungsgemäße Vollmacht lege ich dem Schreiben bei. Kosten entstehen Herrn Lenz durch meine Tätigkeit nicht.

Herr Lenz hatte Herrn RA T. mit seiner rechtlichen Vertretung beauftragt. Da Herr T. unfallbedingt im Krankenhaus liegt, wurde Fristverlängerung beantragt. Die Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch S., lehnt dies ab (Beleg 1a-c).

Herr Lenz bekam bis zum 31.07.2014 ein trägerübergreifendes Budget in Geldleistungen. Mit Bescheid vom 17.07.2014, eingegangen am 28.07.2014 bei RA Klink, wurde die weitere Gewährung von Geldleistungen abgelehnt, der Bedarf erheblich gekürzt und der Bedürftige aufgefordert, sich den Leistungserbringer seiner Sachleistungen selbst zu suchen (Beleg 2). Bereits vorher erhielt er einen "Ratgeber für Senioren", indem die Pflegedienste in Potsdam und Umgebung aufgeführt waren. Da in dem Bescheid der Landeshauptstadt sich eklatante Fehler befinden, haben alle Pflegedienste einer Übernahme der Leistung abgelehnt (Beleg 3). Exemplarisch sei hier genannt, dass den Betroffenen nur dreimal wöchentlich eine erweiterte Ausscheidung zugestanden wird. Eine warme Mahlzeit, Therapien und Behandlungspflege sind nicht vorgesehen. Hinzu kommt, dass Herr Lenz keine Verträge für die Landeshauptstadt Potsdam abschließen kann. Da Herr Lenz, entgegen § 3 Abs. 3 BudgetV Nichtbeteiligt war, bitte ich, das Protokoll der Budgetkonferenz von der Landeshauptstadt anzufordern. Bei den anderen Trägern konnte eine Beteiligung nicht nachvollzogen werden.

Ein weiterer Bescheid vom 28.07.2014 Az: 384205.000078419 unterstellt Herrn Lenz vorsätzliches Unterlassen von Angaben gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam mit der Folge, 12.588,04 € zurückzufordern (Beleg 4). Abgesehen davon, dass ich persönlich S. am 31.05.2013 im Beisein von RA Klink über die

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Fördermittelanträge informiert habe und die Landeshauptstadt sehr wohl informiert war, sind Herrn Lenz daraufhin fast alle Assistenten weggeblieben. Aus dem Therapiebericht der Firma Promnitz können Sie den aktuellen Gesundheitszustand entnehmen (Beleg 5).
Frau Brockmeyer vom Pflegestützpunkt Potsdam erklärte, dass der Landeshauptstadt Potsdam sehr wohl bekannt wäre, dass kein Pflegedienst diese notwendigen Leistungen erbringen kann. Der sozial-psychiatrische Dienst hat Herrn Lenz bereits am 24.07.2014 begutachtet. Nach einem Gespräch in der Amtsstelle von S. am 26.08.2014 komme ich zu dem Schluss, dass hier nicht mehr nur fehlerhaftes Verwaltungshandeln vorliegt (Beleg 6). Ein Protokoll ohne Ort, Datum und Unterschrift lässt wieder jegliche Manipulation zu. Die letzten beiden Stabstriche erklären sich für sich. Herr Lenz hat sich aus diesem Grund am 01.09.2014 wegen unterlassener Hilfeleistung, versuchter Körperverletzung durch Unterlassen, Nötigung u.a. an die Staatsanwaltschaft Potsdam gewendet (Beleg 7).

Da Herr Lenz derzeitig weder die Leistungen aus dem Bescheid vom 17.07.2014 - Sachmittel, noch Geldmittel bekommt, ist sofortige Handlung geboten.

Ich beantrage deshalb im Namen von Herrn Lenz die Landeshauptstadt Potsdam zu verurteilen, das trägerübergreifende persönliche Budget in der bisherigen Leistungsform bis zur endgültigen Entscheidung des Sozialgerichtes weiter zu gewähren.

Richterliche Hinweise sind erbeten.
Für Rückfragen stehe ich auch kurzfristig zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Otto

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