Widerspruchsbescheid vom 09.12.14

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Landeshauptstadt Potsdam
Fachbericht Soziales und Gesundheit
Bereich Vertrags- und Verwaltungsmanagement
Hegelallee 6-8, Haus 2
G.

Herrn Rüdiger Otto
Feuerbachstr. 35
14471 Potsdam

W128/14
09.12.2014

Widerspruchsverfahren im Bereich des Sozialgesetzbuches, Zehntes Buch (SGB X)
Ihr Vollmachtgeber Herr Oliver Lenz
Bescheid vom 28.7.2014
Der Widerspruch Ihres Vollmachtgebers vom 08.08.2014, eingegangen am 08.08.2014

Widerspruchsbescheid

Sehr geehrter Herr Otto,

den Widerspruch Ihres Vollmachtgebers, Herrn Oliver Lenz, vom 08.08.2014 gegen den Bescheid des Oberbürgermeisters, der Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Soziales und Gesundheit - Bereich Gesundheitssoziale Dienste und Senioren - vom 28.7.2014 weise ich zurück.

Soweit Ihrem Vollmachtgeber in diesem Verfahren Kosten entstanden sind, hat er diese selbst zu tragen.

Dieser Bescheid ergeht verwaltungsgebühren- und kostenfrei.

Aufwendungen Verfahrensbeteiligter werden nicht erstattet.

Begründung:

Ihr Vollmachtgeber ist 48 Jahre alt und alleinstehend. Er bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente

Es ist eine volle Erwerbsminderungsrente und das ist ein Unterschied. Erwerbsunfähigkeitsrente gab es nur bis 31.12.2000. Daß sich das nicht so schnell in der LHP herumspricht, überrascht mich nicht.

in Höhe von 906,11 € monatlich. Ihr Vollmachtgeber leidet an Multipler Sklerose mit konstant zunehmender körperlicher Schwäche und steten Verschlechterungen aller Extremitäten. Mehrfach täglich treten Streck-und Beugespastiken in den Extremitäten auf. Durch das Amt für Soziales und Versorgung wurde ihm ein Grad der Behinderung in Höhe von 100 vom Hundert zuerkannt.

Was für eine Grammatik...

Durch den Schwerbehindertenausweis sind zudem die Merkzeichen G, aG, B, H und RF ausgewiesen.

Seite 2

Ihr Vollmachtgeber ist schwerstpflegebedürftig und bezieht Leistungen der Pflegestufe 3 nach den Vorschriften des SGB XI in Form von Pflegegeld in Höhe von 700,00 € monatlich.

Mit Schreiben vom 18.07.2011 beantragte er erstmalig bei dem Widerspruchsgegner die Gewährung eines Persönlichen Budgets zur Deckung von Assistenzkosten in Form eines Arbeitgebermodells.

Mit Bescheid vom 23.02.2012 erstmalig und seither durchgängig und in stetig steigender Höhe wurde Ihrem Vollmachtgeber mit Bescheiden vom 25.06.2012, 20.09.2012 und 27.02.2014 ein Persönliches Budget in Form des Arbeitgebermodells zur Deckung seines Pflege- und Eingliederungshilfebedarfes nach den Vorschriften des 6. und 7. Kapitels des SGB XII gewährt.

Im Rahmen dieser Leistungsgewährung war Ihr Vollmachtgeber zum Zwecke des Nachweises der Verwendung der Sozilhilfeleistungen mit Schreiben vom 28.02.2014 u.a. aufgefordert, Kontoauszüge des Budgetkontos vorzulegen.

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