Schreiben der LH Potsdam vom 23.5.2013

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Hegelallee 6-8, Haus 2
S.
Mein Zeichen 384305.000078419

Herrn
RA Peter Klink
Lennestr. 71
14471 Potsdam

23.05.2013

Einladung zur Anhörung gemäß § 24 Sozialgesetzbuch X
Oliver Lenz 00014-13/PK/mk

Sehr geehrter Herr Klink,

die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt beabsichtigt, das persönliche Budget Ihres Mandanten, Herrn Oliver Lenz, zum 01.08.2013 nicht mehr fortzusetzen.

Gemäß §4 Abs. 2 Budgetverordnung und Nummer 8 der bestehenden Zielvereinbarung vom 20.06.2012 kann die leistungsberechtigte Person oder der beauftragte Träger die Zielvereinbarung kündigen oder die Leistungserbringung beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für den Beauftragten kann dann vorliegen, wenn der Budgetnehmer die Vereinbarungen, insbesondere hinsichtlich des Nachweises zur Bedarfsdeckung und der Qualitätssicherung nicht einhält.

Nach Einschätzung des Budgetbeauftragten liegen wichtige Gründe vor, die Budgetgewährung für Herrn Lenz nicht mehr fortzusetzen.

In der Zielvereinbarung wurden als individuelle Förder- und Leistungsziele unter Anderem

Originalschreibweise

festgelegt, dass die Nachweisführung für das persönliche Budget übersichtlich und einfacher gestaltet werden soll. Für die Assistenten sollte ein nachvollziehbarer Dienstplan gestaltet werden.

Darüber hinaus war der Budgetnehmer angehalten, die Pflichten eines Arbeitgebers hier insbesondere das Arbeitszeitgesetz einzuhalten

Kommafehler im Original

und weiterhin für die Zahlung der notwendigen Lohnsteuern und Sozialabgaben sorge zu tragen.

Kleinschreibung von "Sorge" im Original

Seite 2

Sowohl in der Budgetkonferenz vom 21.03.2013 als auch im Schreiben vom 28.03.2013 und 22.04.2013 wurde Herr Lenz gebeten, verschiedene Nachweise über die Verwaltung seines Budgets vorzulegen.

Leider sind bis zum heutigen Tage wichtige Erklärungen bzw. Nachweise nicht eingegangen. So fehlen die Gehaltsabrechnungen der Assistenten und die Dienstplangestaltung entsprechend der Zielvereinbarung.

Der Nachweis der Verwendung der Pflegegelder der Pflegekasse, die nicht dem Budgetkonto zugeführt wurden( 4100,00 EUR ) ist offen.

So im Original. Ich zitiere: "Da kotzt das Texterherz."

Ebenso ist eine Erklärung zu den Differenzen zwischen den privaten Einnahmen und Ausgaben des Herrn Lenz offen. Regelmäßig übersteigen die Ausgaben die Einnahmen.

Unter anderem habe ich ein großzügiges Darlehen von meinen Eltern bekommen.

Mit Schreiben vom 16.05.2013 wurden durch Herrn Lenz unter anderem die derzeitigen Außenstände benannt. Danach betragen diese 18.130,51 EUR.

Schon im März wurde bekannt, dass Herr Lenz seiner Pflicht zur Abgabe von Lohnsteuern nicht nachgekommen war und dem Finanzamt diese schuldet. Nach eigenen Angaben haben sich diese Schulden nun erhöht und andere Gläubiger sind hinzugekommen.

Seit September 2012 gibt es Bemühungen vorrangige Leistungsträger, hier die Krankenkasse, im Rahmen eines trägerübergreifendes Budgets

So im Original.

zur Leistungserbringung zu verpflichten und damit das Budget zu erhöhen und die bisher gewährten Mittel entsprechend der Zielvereinbarung vom 20.06.2012 einzusetzen. Dies ist bis heute nicht zustande gekommen, da Herr Lenz seiner Mitwirkungspflicht nicht in vollem Umfang oder nur sehr schleppend nachkam, ständig veränderte Bedarfe formuliert wurden und letztendlich die ergänzende Zielvereinbarung nicht unterschrieben wurde.

Der Budgetnehmer hat somit mehrfach getroffene Vereinbarungen nicht eingehalten, ist seinen Pflichten zum Nachweis der zweckgebundenen Ausgaben nicht nachgekommen.

Diese Grammatik im Original.

Es ist davon auszugehen, dass der Budgetnehmer auch in Zukunft nicht geeignet sein wird, eine zweckbestimmte Ausgabe und Verwaltung der Budgetgelder sicher zu stellen.

Auch unter Abwägung des Interesses ein selbstbestimmtes Leben führen zu wollen und der verantwortungsvollen Verwendung öffentlicher Mittel wird eine Fortführung des Budget nicht gesehen.

Fehlende Kommasetzung im Original.

Unter Beachtung der erheblichen Verschuldung des Herrn Lenz allein in den letzten 6 Wochen ist, nach Meinung des Budgetbeauftragten, dringender Handlungsbedarf geboten.

Handlungsbedarf kann nur bestehen, aber nicht geboten sein. Ich glaube, ich schreibe besseres Deutsch als die LHP.

Auch sollte Herrn Lenz die Möglichkeit gegeben werden, rechtzeitig seine Bedarfsdeckung durch Nutzung der Leistungsansprüche der verschiedenen Sozialleistungsträger neu zu organisieren. Koordinierende Hilfen werden durch die Landeshauptstadt Potsdam angeboten.

Aus vorgenannten Gründen lade ich Sie zu einem Anhörungsgespräch am 31.05.2013 um 9.00 Uhr im Raum 155 ein.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. S.

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