Schreiben der LH vom 28.11.2013

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Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Soziales und Gesundheit
Haus II
Herr L.

An Rechtsanwalt
Peter Klink
Lennestraße 71
14471 Potsdam

28.11.2013

Ihr Mandant Oliver Lenz - Persönliches Budget
Ihr Schreiben vom 29.10.13
Kosten der Begleitperson


Sehr geehrter Herr Klink,

vielen Dank für Ihr Schreiben.
Entsprechend des Beschlusses des SG Potsdam (AZ 20 SO 67/13) erfolgt bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache eine monatliche Budgetzahlung von 6734,25 EUR.
Verstehe ich nicht. Der Beschluß des SG ging über 6500 EUR. Ich nehme an, daß die LH das um 2/3 gekürzte Pflegegeld (233,33 EUR) dazugezählt hat. Das ergibt dann aber 6733,33 EUR und nicht 6734,25 EUR. Wie gesagt, ich verstehe das nicht.
In Anlehnung an o.g. Beschluss sowie diesseitiger Widerspruchsentscheidungen (W 244/12 und W 337/12) bitte ich um Klärung, ob damit Ihr Begehren hinreichend entschieden worden ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, stelle ich Ihnen anheim, die im o.g. Schreiben beanspruchten Pauschalkosten für "eine Begleitperson" zu beziffern und zu begründen. (Zweck, Anzahl und Höhe)
"Kosten der Begleitperson" entstehen ständig und überall. Bereits Herrn Klink habe ich das ausführlich begründet: Zweck, Anzahl und Höhe. Selbst wenn die Beköstigung der Assistent*inn*en nicht berücksichtigt wird (Was vollkommen lebensfremd ist: Füttere mich, aber Du bleibst hungrig!) - Sie entstehen trotzdem.
Weiterhin erhalten Sie aktuelle Nachweisbögen für die von Herrn Lenz beschäftigten Mitarbeiter. (diese wären zu vervielfältigen)
Ich bitte die Nachweisbögen ab dem 01.08.2013 (sic!) rückwirkend zu verwenden. Hierbei sind die tatsächlich aufgewandten Kosten nachzuweisen. Näheres finden Sie im beigefügten Merkblatt.
Bitte reichen Sie die Nachweislisten nebst nachvollziehbaren Kontobuchungen erstmalig im Februar 2014 zur Nachweisführung ein.
Herr Lenz hat ein Steuerbüro beauftragt, ich bitte die Nachweisbögen entsprechend vom Steuerberater gegenzuzeichnen.
Zur Budgetgewährung bis 31.08.2013
In Auswertung der bisher eingereichten Unterlagen zur Verwendung des Budgets 01.01.2013 bis 29.08.13 konnten keine Zahlungen von Lohnsteuern an das Finanzamt und keine Zahlungen von Sozialabgaben (ab 27.02.2013) für beschäftigte Arbeitnehmer entnommen werden.
Sollte es hier Stundungsvereinbarungen mit den einzelnen Krankenkassen und dem Finanzamt geben, bitte ich diese vorzulegen.
Hier bitte ich ebenfalls um eine Klärung, welche tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse Herr Lenz mit seinen Assistenten eingegangen ist, welche Nebenkosten sich daraus ergeben und welche Nebenkosten Was, zum Teufel, sind Nebenkosten? für den Zeitraum Januar 2013 bis Juli 2013 tatsächlich entrichtet wurden.
Bezüglich der Nachweise Budgetzeitraum bis 31.07.2013 setze ich Ihnen eine Nachweisfrist bis zum Ablauf des 13.01.2014.
Im Übrigen verweise ich auf die Regelungen des beigefügten Merkblatts.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. L.

Anlage


Meine Interpretation

  • Der Zeitraum ab 1.8.2013 ist erstmals im Februar 2014 nachzuweisen.
  • Für den Budgetzeitraum vom 1.1.2013 bis 31.7.2013 ist der Nachweis bis zum 13.01.2014 zu führen.
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