Widerspruchsbescheid vom 09.12.14

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Ihr Vollmachtgeber ist 48 Jahre alt und alleinstehend. Er bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente
 
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:'''''Es ist eine volle Erwerbsminderungsrente und das ist ein Unterschied. Erwerbsunfähigkeitsrente gab es nur bis 31.12.2000. Daß sich das nicht so schnell in der LHP herumspricht, überrascht mich nicht.
 
:'''''Es ist eine volle Erwerbsminderungsrente und das ist ein Unterschied. Erwerbsunfähigkeitsrente gab es nur bis 31.12.2000. Daß sich das nicht so schnell in der LHP herumspricht, überrascht mich nicht.
in Höhe von 906,11 € monatlich. Ihr Vollmachtgeber leidet an Multipler Sklerose mit konstant zunehmender körperlicher Schwäche und steten Verschlechterungen aller Extremitäten. Mehrfach täglich treten Streck-und Beugespastiken in den Extremitäten auf. Durch das Amt für Soziales und Versorgung wurde ihm ein Grad der Behinderung in Höhe von 100 vom Hundert zuerkannt.
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in Höhe von 906,11 € monatlich. Ihr Vollmachtgeber leidet an Multipler Sklerose mit konstant zunehmender körperlicher Schwäche und steten Verschlechterungen aller Extremitäten. Mehrfach täglich treten Streck- und Beugespastiken in den Extremitäten auf. Durch das Amt für Soziales und Versorgung wurde ihm ein Grad der Behinderung in Höhe von 100 vom Hundert zuerkannt.
 
:'''''Was für eine Grammatik...'''''
 
:'''''Was für eine Grammatik...'''''
 
Durch den Schwerbehindertenausweis sind zudem die Merkzeichen G, aG, B, H und RF ausgewiesen.
 
Durch den Schwerbehindertenausweis sind zudem die Merkzeichen G, aG, B, H und RF ausgewiesen.
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Im Rahmen dieser Leistungsgewährung war Ihr Vollmachtgeber zum Zwecke des Nachweises der Verwendung der Sozilhilfeleistungen mit [[Schriftsatz_der_LH_vom_28.02.14|Schreiben vom 28.02.2014]] u.a. aufgefordert, Kontoauszüge des Budgetkontos vorzulegen.
 
Im Rahmen dieser Leistungsgewährung war Ihr Vollmachtgeber zum Zwecke des Nachweises der Verwendung der Sozilhilfeleistungen mit [[Schriftsatz_der_LH_vom_28.02.14|Schreiben vom 28.02.2014]] u.a. aufgefordert, Kontoauszüge des Budgetkontos vorzulegen.
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Mit [[Schreiben vom 07.03.2014]] übersandte der zu diesem Zeitpunkt beauftragte Rechtsanwalt Ihres Vollmachtgebers die Kontoauszüge des Budgetkontos Ihres Vollmachtgebers für den Zeitraum für September bis Dezember 2013.
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Bei Durchsicht der Kontoauszüge stellte die zuständige Sachbearbeiterin des Widerspruchsgegners fest, dass dem Budgetkonto am 20.09.2013 ein Betrag in Höhe von 3.454,54 € und ein Betrag in Höhe von 4.069,45 €, die von der Bundesagentur für Arbeit überwiesen worden waren, eingegangen waren.
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Mit [[Schreiben_der_LH_vom_10.04.14|Schreiben vom 10.04.2014]] erbat die zuständige Sachbearbeiterin des Widerspruchsgegners eine Erklärung für diese Zahlungseingänge.
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Mit [[Schreiben der LH vom 10.05.2014|Schreiben vom 10.05.2014]] wurden Nachweise für diese Zuflüsse erneut angemahnt.
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In einem [[Gedächtnisprotokoll_des_Gesprächs_mit_der_LH_am_20.05.14|Gespräch am 20.05.2014]] in den Räumen des Widerspruchsgegners trug Ihr Vollmachtgeber u.a. vor, die Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit seien aufgrund von Fördermittelanträgen, die für zwei Arbeitnehmer Ihres Vollmachtgebers gestellt worden waren, geleistet worden.
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Mit [[Schreiben_an_LH_vom_19.05.14|Schreiben vom 19.05.2014]] wurden die Kontoauszüge des Budgetkontos für den Zeitraum der Monate Januar, Februar und März 2014 übersandt. Hieraus ergaben sich weitere Zahlungen des Jobcenters Potsdam in Höhe von insgesamt 1.627,78 €, die dem Konto am 22.01.2014 in 2 Teilbeträgen zugegangen waren.
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Mit [[Schreiben_meines_RA_an_die_LH_vom_18.06.14|Schreiben vom 18.06.2014]] wurden Kopien der [[Bescheid_vom_Jobcenter_für_Eingliederungszuschuss_vom_17.9.2013|Bescheide über die Gewährung von Eingliederungszuschüssen vom 17.09.2013]] der Bundesagentur für Arbeit Ihrem Vollmachtgeber insgesamt Eingliederungszuschüsse in Höhe von insgesamt 9.151,77 € für die Arbeitnehmer Ihres Vollmachtgeber CSE und BP.
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Mit [[Schreiben_der_LH_vom_27.05.14|Schreiben vom 27.05.2014]] setzte der Widerspruchsgegner Ihren Vollmachtgeber, davon in Kenntnis, dass er beabsichtigte den [[Bescheid_der_LH_vom_27.2.2014|Bewilligungsbescheid vom 27.02.2014]] in Höhe von 9.151,77 € teilweise aufzuheben und die zu Unrecht erbrachten Leistungen zurückzufordern. Gleichzeitig wurde Ihrem Vollmachtgeber die Möglichkeit, sich zu diesem Vorhalt zu äußern, eröffnet.
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Mit [[Bescheid_über_die_Rücknahme_...|Bescheid vom 28.07.2014]] hob der Widerspruchsgegner seinen [[

Version vom 7. April 2015, 13:24 Uhr

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbericht Soziales und Gesundheit
Bereich Vertrags- und Verwaltungsmanagement
Hegelallee 6-8, Haus 2
G.

Herrn Rüdiger Otto
Feuerbachstr. 35
14471 Potsdam

W128/14
09.12.2014

Widerspruchsverfahren im Bereich des Sozialgesetzbuches, Zehntes Buch (SGB X)
Ihr Vollmachtgeber Herr Oliver Lenz
Bescheid vom 28.7.2014
Der Widerspruch Ihres Vollmachtgebers vom 08.08.2014, eingegangen am 08.08.2014

Widerspruchsbescheid

Sehr geehrter Herr Otto,

den Widerspruch Ihres Vollmachtgebers, Herrn Oliver Lenz, vom 08.08.2014 gegen den Bescheid des Oberbürgermeisters, der Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Soziales und Gesundheit - Bereich Gesundheitssoziale Dienste und Senioren - vom 28.7.2014 weise ich zurück.

Soweit Ihrem Vollmachtgeber in diesem Verfahren Kosten entstanden sind, hat er diese selbst zu tragen.

Dieser Bescheid ergeht verwaltungsgebühren- und kostenfrei.

Aufwendungen Verfahrensbeteiligter werden nicht erstattet.

Begründung:

Ihr Vollmachtgeber ist 48 Jahre alt und alleinstehend. Er bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente

Es ist eine volle Erwerbsminderungsrente und das ist ein Unterschied. Erwerbsunfähigkeitsrente gab es nur bis 31.12.2000. Daß sich das nicht so schnell in der LHP herumspricht, überrascht mich nicht.

in Höhe von 906,11 € monatlich. Ihr Vollmachtgeber leidet an Multipler Sklerose mit konstant zunehmender körperlicher Schwäche und steten Verschlechterungen aller Extremitäten. Mehrfach täglich treten Streck- und Beugespastiken in den Extremitäten auf. Durch das Amt für Soziales und Versorgung wurde ihm ein Grad der Behinderung in Höhe von 100 vom Hundert zuerkannt.

Was für eine Grammatik...

Durch den Schwerbehindertenausweis sind zudem die Merkzeichen G, aG, B, H und RF ausgewiesen.

Seite 2

Ihr Vollmachtgeber ist schwerstpflegebedürftig und bezieht Leistungen der Pflegestufe 3 nach den Vorschriften des SGB XI in Form von Pflegegeld in Höhe von 700,00 € monatlich.

Mit Schreiben vom 18.07.2011 beantragte er erstmalig bei dem Widerspruchsgegner die Gewährung eines Persönlichen Budgets zur Deckung von Assistenzkosten in Form eines Arbeitgebermodells.

Mit Bescheid vom 23.02.2012 erstmalig und seither durchgängig und in stetig steigender Höhe wurde Ihrem Vollmachtgeber mit Bescheiden vom 25.06.2012, 20.09.2012 und 27.02.2014 ein Persönliches Budget in Form des Arbeitgebermodells zur Deckung seines Pflege- und Eingliederungshilfebedarfes nach den Vorschriften des 6. und 7. Kapitels des SGB XII gewährt.

Im Rahmen dieser Leistungsgewährung war Ihr Vollmachtgeber zum Zwecke des Nachweises der Verwendung der Sozilhilfeleistungen mit Schreiben vom 28.02.2014 u.a. aufgefordert, Kontoauszüge des Budgetkontos vorzulegen.

Mit Schreiben vom 07.03.2014 übersandte der zu diesem Zeitpunkt beauftragte Rechtsanwalt Ihres Vollmachtgebers die Kontoauszüge des Budgetkontos Ihres Vollmachtgebers für den Zeitraum für September bis Dezember 2013.

Bei Durchsicht der Kontoauszüge stellte die zuständige Sachbearbeiterin des Widerspruchsgegners fest, dass dem Budgetkonto am 20.09.2013 ein Betrag in Höhe von 3.454,54 € und ein Betrag in Höhe von 4.069,45 €, die von der Bundesagentur für Arbeit überwiesen worden waren, eingegangen waren.

Mit Schreiben vom 10.04.2014 erbat die zuständige Sachbearbeiterin des Widerspruchsgegners eine Erklärung für diese Zahlungseingänge.

Mit Schreiben vom 10.05.2014 wurden Nachweise für diese Zuflüsse erneut angemahnt.

In einem Gespräch am 20.05.2014 in den Räumen des Widerspruchsgegners trug Ihr Vollmachtgeber u.a. vor, die Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit seien aufgrund von Fördermittelanträgen, die für zwei Arbeitnehmer Ihres Vollmachtgebers gestellt worden waren, geleistet worden.

Mit Schreiben vom 19.05.2014 wurden die Kontoauszüge des Budgetkontos für den Zeitraum der Monate Januar, Februar und März 2014 übersandt. Hieraus ergaben sich weitere Zahlungen des Jobcenters Potsdam in Höhe von insgesamt 1.627,78 €, die dem Konto am 22.01.2014 in 2 Teilbeträgen zugegangen waren.

Mit Schreiben vom 18.06.2014 wurden Kopien der Bescheide über die Gewährung von Eingliederungszuschüssen vom 17.09.2013 der Bundesagentur für Arbeit Ihrem Vollmachtgeber insgesamt Eingliederungszuschüsse in Höhe von insgesamt 9.151,77 € für die Arbeitnehmer Ihres Vollmachtgeber CSE und BP.

Mit Schreiben vom 27.05.2014 setzte der Widerspruchsgegner Ihren Vollmachtgeber, davon in Kenntnis, dass er beabsichtigte den Bewilligungsbescheid vom 27.02.2014 in Höhe von 9.151,77 € teilweise aufzuheben und die zu Unrecht erbrachten Leistungen zurückzufordern. Gleichzeitig wurde Ihrem Vollmachtgeber die Möglichkeit, sich zu diesem Vorhalt zu äußern, eröffnet.

Mit Bescheid vom 28.07.2014 hob der Widerspruchsgegner seinen [[

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