Vorgang Pflegegeld nach SGB XII

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Gesetzliche Grundlagen

Das Pflegegeld nach SGB XII ist in der Höhe mit dem Pflegegeld der Pflegeversicherung nach SGB XI identisch. Es wird jedoch im Gegensatz zu diesem nicht als Einkommen auf das Persönliche Budget angerechnet. Durch die Anrechnung der Zahlungen der Pflegeversicherung nach SGB XI auf das Persönliche Budget stehen diese dem Budgetnehmer nicht zur Verfügung. Deshalb erfolgt die in § 66 SGB XII geregelte Anrechnung der Zahlungen der Pflegeversicherung nach SGB XI auf das Pflegegeld nach § 65 SGB XII nicht. Folglich wird das Pflegegeld nach § 65 SGB XII, ggf. gekürzt nach § 66 II SGB XII, gezahlt.

Vorgang

Einschätzung

Mir steht ein Pflegegeld nach SGB XII zu, meines Erachtens ungekürzt. Die LHP hat (mehrfach) ein um 2/3 gekürztes Pflegegeld beschieden. Letztmalig wurde dieses am 28.4.2014 gezahlt. Klage und Urteil (Vergleich) bezogen sich nur auf das PB, _nicht_ das Pflegegeld nach SGB XII (das nicht Bestandteil des PBs ist). Selbes gilt für die EVs.

In der Begründung ihres Widerspruchsbescheids vom 05.12.14 geht die LHP von ungekürztem Pflegegeld nach SGB XII aus. Die LHP nimmt aber irrig an, dass dieses Teil des PBs sei; siehe auch Schreiben vom 09.12.14.

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