Vorgang Pflegegeld nach SGB XII

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* [[Eroerterungstermin_vor_dem_SG_Potsdam_am_10.3.2014]] (RA Klink: Im Bescheid stehen 146,66 € Pflegegeld SGB XII; LH: Das ist ein Fehler, das wird natürlich auf 233,33 € korrigiert. Widerspruch nicht notwendig, die LH bessert nach.)
 
* [[Eroerterungstermin_vor_dem_SG_Potsdam_am_10.3.2014]] (RA Klink: Im Bescheid stehen 146,66 € Pflegegeld SGB XII; LH: Das ist ein Fehler, das wird natürlich auf 233,33 € korrigiert. Widerspruch nicht notwendig, die LH bessert nach.)
 
* [[Bescheid_der_LH_vom_27.2.2014]] (146,66 EUR gek. Pflegegeld)
 
* [[Bescheid_der_LH_vom_27.2.2014]] (146,66 EUR gek. Pflegegeld)
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* [[Schreiben_der_LHP_vom_04.6.2013]] (Im Ergebnis der [[Erörterung am 31.05.2013]] werden u.a. das gekürzte Pflegegeld "weiterhin zusätzlich zum Budget für unvorhergesehen Pflegebedarfe" gezahlt.)
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* [[Bescheid_PB_vom_20.09.2012]] (Nach § 66 Abs. 2 SGB XII wird ein gekürztes Pflegegeld in Höhe von 233,33 EUR gewährt.")
 
* [[Bescheid_PB_vom_20.09.2012]] (Nach § 66 Abs. 2 SGB XII wird ein gekürztes Pflegegeld in Höhe von 233,33 EUR gewährt.")
 
* [[Erweiterung_meines_Widerspruchs_am_31.07.2012]] ("Daher lege ich gegen die Kürzung [des Pflegegeldes SGB XII] in diesem Umfang Widerspruch ein.")
 
* [[Erweiterung_meines_Widerspruchs_am_31.07.2012]] ("Daher lege ich gegen die Kürzung [des Pflegegeldes SGB XII] in diesem Umfang Widerspruch ein.")

Aktuelle Version vom 21. September 2015, 22:59 Uhr

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemeines

[Bearbeiten] Gesetzliche Grundlagen

Das Pflegegeld nach SGB XII ist in der Höhe mit dem Pflegegeld der Pflegeversicherung nach SGB XI identisch. Es wird jedoch im Gegensatz zu diesem nicht als Einkommen auf das Persönliche Budget angerechnet. Durch die Anrechnung der Zahlungen der Pflegeversicherung nach SGB XI auf das Persönliche Budget stehen diese dem Budgetnehmer nicht zur Verfügung. Deshalb erfolgt die in § 66 SGB XII geregelte Anrechnung der Zahlungen der Pflegeversicherung nach SGB XI auf das Pflegegeld nach § 65 SGB XII nicht. Folglich wird das Pflegegeld nach § 65 SGB XII, ggf. gekürzt nach § 66 II SGB XII, gezahlt.

[Bearbeiten] Vorgang

[Bearbeiten] Einschätzung

Mir steht ein Pflegegeld nach SGB XII zu, meines Erachtens ungekürzt. Die LHP hat (mehrfach) ein um 2/3 gekürztes Pflegegeld beschieden. Letztmalig wurde dieses am 28.4.2014 gezahlt. Klage und Urteil (Vergleich) bezogen sich nur auf das PB, _nicht_ das Pflegegeld nach SGB XII (das nicht Bestandteil des PBs ist). Selbes gilt für die EVs.

In der Begründung ihres Widerspruchsbescheids vom 05.12.14 geht die LHP von ungekürztem Pflegegeld nach SGB XII aus. Die LHP nimmt aber irrig an, dass dieses Teil des PBs sei; siehe auch Schreiben vom 09.12.14.

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