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| Neuverbuchung meiner Kontobewegungen durch das Lohnbüro gemäß FiBu (anerkannter Standard der Finanzbuchhaltung) auf Wunsch der LH, weil meine eigene Buchhaltung der LH angeblich nicht nachvollziehbar war
 
| Neuverbuchung meiner Kontobewegungen durch das Lohnbüro gemäß FiBu (anerkannter Standard der Finanzbuchhaltung) auf Wunsch der LH, weil meine eigene Buchhaltung der LH angeblich nicht nachvollziehbar war
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| Die Bescheide des Beklagten vom 25. Juni 2012 und 29. September 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. November 2013 werden aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt dem Kläger ein persönliches Budget für den Zeitraum vom 1. August 2012 bis zum 30. September 2012 von monatlich mindestens 6.000,00 € und für die Zeit vom 1. Oktober 12012 bis zum 31. Juli 2013 von monatlich mindestens 9.855,27 € zu gewähren. (Az.: S 28 SO 144/13)
 
| Die Bescheide des Beklagten vom 25. Juni 2012 und 29. September 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. November 2013 werden aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt dem Kläger ein persönliches Budget für den Zeitraum vom 1. August 2012 bis zum 30. September 2012 von monatlich mindestens 6.000,00 € und für die Zeit vom 1. Oktober 12012 bis zum 31. Juli 2013 von monatlich mindestens 9.855,27 € zu gewähren. (Az.: S 28 SO 144/13)
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| Gutachten der Pflegestufe 3+ beigefügt
 
 
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| 07.04.2014
 
| 07.04.2014

Aktuelle Version vom 10. August 2014, 21:32 Uhr

Datum Schriftstück Bemerkung
18.07.2011 Mein_Antrag_auf_Assistenz formlos
30.08.2011 per Mail an Frau Schmidt Mein_Hilfebedarf Ausführliche Aufschlüsselung meines Hilfebedarfes -> 16,59 h/täglich - gegliedert in täglich/wöchentlich/monatlich/jährlich, gegliedert in Pflege/Hauswirtschaft/Teilhabe
28.10.2011 Hausbesuch_am_28.10.2011 Hausbesuch bei mir von Herrn Lehmann (EGH), Frau Schmidt (Pflege), Frau Laube. Von meiner Seite Frau Wohnig (Krankenschwester), Frau Brockmeier (Pflegestützpunkt Potsdam); Ziel: Bild von der Situation vor Ort
27.01.2012 Bedarfsermittlung_durch_die_Stadt_Potsdam_2012 7,5 h täglich - 1,5 h EGH, 6 h Pflege
27.01.2012 Zielvereinbarung_der_Stadt_Potsdam_vom_27.1.2012 1801 EUR + 700 EUR Pflegegeld SGB XI
20.03./23.03.2012 Widerspruch erfolgt, Begründung meines Widerspruchs
29.05.2012 Bescheid_Widerspruch 8 h täglich Assistenz (6 h Pflege und 2 h EGH); 2004,65 EUR + 700 EUR Pflegegeld
20.06.2012 Zielvereinbarung_vom_20.06.12 für den Zeitraum vom 01.08.2012 bis 31.07.2013 Mittelverwendung ist im Januar 2013 nachzuweisen
29.07.2012 Aenderungsantrag_vom_29.7.2012 Assistenzzeit genügt nicht: "Ich muß mit Geld für 8h 24 h finanzieren, Geld reicht nicht, nächtlicher Hilfebedarf ist bisher unberücksichtigt."
03.09.2012 Antwort_auf_Änderungsantrag_03.09.2012 LH verlangt von mir Begutachtung durch MDK zum Nachweis des nächtlichen Hilfebedarfs
07.09.2012 Budgetierung_von_Therapiekosten Antrag auf Budgetierung der Therapien, den Fahrten zu den Therapien und Budgetierung der Behandlungspflege (Kompressionsstrümpfe, Medikamentengabe) in der Hoffnung, mehr Geld zu bekommen, Einreichung aller Rezepte für die Therapien, Aufschlüsselung des Hilfebedarfs
13.09.2012 Hausbesuch_am_13.09.12 Frau Laube und Frau Schmidt kommen. Es erfolgt Einsicht in die Unterlagen (Kontoauszüge und Kontobelege, Zahlungsanweisungen des Lohnbüros und Honorarverträge).
20.09.2012 Bescheid_PB_vom_20.09.2012 Neubewilligung 01.08.2012 bis zum 31.10.2012, Gesamtbudget 2373,14 (1673 EUR + 700 EUR Pflegegeld), Zeitumpfang 10 h (8h Pflege + 2h EGH)
22.10.2012 Widerspruch_22.10.12 formaler Widerspruch gegen Bescheid vom 20.09.2012: "Das Gesamtbudget deckt den bei meinem Mandanten bestehenden Bedarf zur Sicherung selbstbestimmter Teilhabe nicht ab."
14.01.2013 Info_Attest_Dauerverordnung_14.01.13 Schreiben der MS-Ambulanz Dr. Albert an die LH: Die Rezeptierung aller Therapien erfolgt auf Dauer, ein Ende der Behandlung ist nicht absehbar
22.01.2013 Erlaeuterung_der_Abrechnung Einreichen von Nachweisen zur Mittelverwendung PB mit Kontoauszügen, Buchungstabelle und Hinweis, daß Belege jederzeit eingesehen werden können.
11.03.2013 Antrag auf Einstweilige Verfügung beim Sozialgericht Potsdam (Az.: S 20 SO 33/13 ER)
15.03.2013 Meine_Pflegestufe_3+ Die Pflegestufe 3+ wird zuerkannt.
21.03.2013 Gedächtnisprotokoll_Budgetkonferenz_am_21.3.2013 Budgetkonferenz in den Räumen der LH, Gegenstand ist die Budgetierung der Wegezeit und der Therapien sowie der Behandlungspflege
28.03.2013 Widerspruchsbegründung_des_Widerspruchs_vom_24.10.2012
08.04.2013 Vorschlag_zur_Ergänzung_der_Zielvereinbarung_vom_20.06.2012 Budgetierung der Behandlungspflege unterschrieben, Nachweise bis 01.10.2013 an die LH einreichen
Mai 2013 Gespräch RA Kling und Rüdiger Otto mit Frau Schmidt, Nachfrage bezüglich eines Eingliederungszuschusses vom Jobcenter für zwei Arbeitnehmer, Frau Schmidt beauftragt OL mit der Beantragung: "Man könne einzelne Aufgaben outsourcen"
31.05.2013 Zusammenfassung_des_Ergebnis_des_Termins_vor_dem_SG_am_31.5.2013 Erörterungstermin beim Sozialgericht
10./11.06.2013 Hospitation_durch_die_LH_Potsdam_6/2013 ganztägige Hospitation durch die LH Potsdam bei mir, um sich ein Bild über meinen Assistenzbedarf zu machen
08.07.2013 Weiterer_Antrag_auf_Erlass_einer_einstweiligen_Anordnung 9.855,27 € wurden für 24h-Budget beantragt
11.07.2013 Schreiben_meines_Anwalts_an_die_LH_Potsdam_bzgl._angeforderter_Unterlagen_vom_11.07.2013 Neuverbuchung meiner Kontobewegungen durch das Lohnbüro gemäß FiBu (anerkannter Standard der Finanzbuchhaltung) auf Wunsch der LH, weil meine eigene Buchhaltung der LH angeblich nicht nachvollziehbar war
12.08.2013 Gutachten_zur_Pflegebedürftigkeit_vom_12.08.13 Gutachten der Pflegestufe 3+ beigefügt
17.09.2013 Bescheid_vom_Jobcenter_für_Eingliederungszuschuss_vom_17.9.2013
11.10.2013 Beschluss_des_Sozialgerichts_Potsdam_vom_11.10.2013 6.500,00 € Budget pro Monat, Az.: S 20 SO 33/13 ER
26.11.2013 Klage_vom_26.11.2013 Die Bescheide des Beklagten vom 25. Juni 2012 und 29. September 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. November 2013 werden aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt dem Kläger ein persönliches Budget für den Zeitraum vom 1. August 2012 bis zum 30. September 2012 von monatlich mindestens 6.000,00 € und für die Zeit vom 1. Oktober 12012 bis zum 31. Juli 2013 von monatlich mindestens 9.855,27 € zu gewähren. (Az.: S 28 SO 144/13)
07.04.2014 Beschluss_des_Sozialgerichts_vom_07.04.14 Die Beklagte verpflichtet sich, dem Kläger für den Zeitraum vom August 2012 bis einschließlich Februar 2013 ein persönliches Budget von insgesamt 2.800,00 Euro monatlich unter Anrechnung des jeweils bislang gezahlten Betrages von 2.373,14 Euro zzgl. des Pflegegeldes von 700,00 Euro zu bewilligen und zu zahlen.
Für den Zeitraum ab dem 1. März 2013 bis einschließlich Juli 2014 bewilligt die Beklagte dem Kläger den Betrag von 6.734,25 Euro für das beantragte persönliche Budget (ohne Berücksichtigung des Pflegegeldes von derzeit 700,00 Euro).
Im Gegenzug verzichtet der Kläger auf einen Widerspruch gegen den Bescheid vom 27. Februar 2014; sämtliche vergangene Zeiträume ab August 2012 bis einschließlich Juli 2014 sind damit erledigt.
Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass mit Abschluss des Vergleichs der Rechtsstreit zum Verfahren S 20 SO 144/13 in der Sache erledigt ist.
20.05.2014 Gedächtnisprotokoll_des_Gesprächs_mit_der_LH_am_20.05.14 Vorwurf der LH: Schulden, Nachweise Behandlungspflege fehlen, Vorschlag: Sachleistungen (Tagespflege oder WG), Liste mit erforderlichen Teilhabeleistungen einreichen
27.05.2014 Schreiben_der_LH_vom_27.05.14 Vorwurf: Eingliederungszuschuß in Höhe von insgesamt 9151,77 EUR wurde nicht angezeigt; Sozialhilfe ist aber nachrangig, deshalb ist Verwaltungsakt rechtwidrig gewesen, LH beabsichtigt Rückforderung der entsprechenden Summe an Sozialhilfe. Nachweise erbrachter Behandlungspflege fehlen, daher keine Beteiligung der Krankenkasse möglich. Es droht die Rückzahlung von 4470,20 EUR. Der Budgetbeauftragte beabsichtigt das Persönliche Budget ab dem 01.07.2014 gemäß § 4 Abs. 2 Budgetverordnung nicht mehr fortzusetzen.
18.06.2014 Schreiben_meines_RA_an_die_LH_vom_18.06.14 Antrag auf Kostenübernahme für ein Arbeitgebermodell ab dem 1. August 2014
20.06.2014 Schreiben_meines_RA_an_die_LH_vom_20.06.14 Hereinreichung noch fehlender Unterlagen (Behandlungspflege)
23.06.2014 Schreiben_meines_RA_an_die_LH_vom_23.06.14 Mitteilung der Teilhabeleistungen des Herrn Oliver Lenz
26.06.2014 Schreiben_der_LH_vom_26.06.14 Liste mit WGs: für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, für Menschen mit geistigen Beeiträchtigungen, WGs außerhalb von Potsdam und eine WG für Schwerstbetroffene (Wachkomapatienten etc.)
24.07.2014 Hausbesuch_sozialpsychiatrischer_Dienst_am_24.07.14 Hausbesuch des sozialpsychiatrischen Dienstes/Amtsarzt
17.07.2014 (Eingang beim RA am 28.07.2014) Bescheid_über_Hilfe_nach_dem_SGB_XII_vom_17.07.2014 Sachleistungen ab 01.08.2014, einen geeigneten Pflegedienst habe ich selber zu suchen, hinzu kommen zwei Stunden Teilhabe pro Tag EGH
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