Mein Persoenliches Budget

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SGB IX, §17, Assistenz

Die Sache bezieht sich auf das SGB IX, §17. [1] Dort heißt es:
Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt. Das Persönliche Budget wird von den beteiligten Leistungsträgern trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht. Budgetfähig sind auch [] Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können.
(2) Persönliche Budgets werden in der Regel als Geldleistung ausgeführt, bei laufenden Leistungen monatlich. [] Persönliche Budgets werden auf der Grundlage der nach § 10 Abs. 1 getroffenen Feststellungen so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. []

Auszug aus dem Teilhabeplan Potsdam.pdf von 2012

Persönliches Budget
Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, die Menschen mit Behinderungen offensteht. Dieses besteht in der Regel in einer Geldleistung (teilweise auch in einem Gutschein) und versteht sich als Alternative zu traditionellen Sach- und Dienstleistungen. Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget (gemäß § 6 SGB IX). Das bedeutet, dass alle Menschen mit Behinderung bei den Leistungsträgern anstelle von Sachleistungen nunmehr Persönliche Budgets für ihre Hilfebedarfe beantragen können.
Das Persönliche Budget wird gezahlt, wenn ein Anspruch auf Hilfe festgestellt und der individuelle Bedarf ermittelt wurde. Gedeckt werden Leistungen, die sich auf alltägliche, regelmäßig wiederkehrende und regiefähige Bedarfe beziehen. Prinzipiell kann es für eine weite Bandbreite von Unterstützungsleistungen eingesetzt werden, etwa für Hilfen im Haushalt, Fahrdienste und Arztbesuche, für Behördengänge, für die Assistenz bei Arbeit oder Ausbildung oder auch für Kino- und Theaterbesuche. Die Höhe des Budgets hängt vom Hilfebedarf ab. Der Antrag kann bei den im SGB IX genannten Rehabilitationsträgern bzw. dem Leistungsträger Pflege gestellt werden.
Die Grundidee des Persönlichen Budgets ist, dass Menschen mit Behinderung benötigte Leistungen selbst und eigenverantwortlich organisieren und einkaufen können. Die Geldleistung versetzt sie in die Lage, gemäß ihren Wünschen und Vorstellungen selbst zu entscheiden, welches Angebot von welchem Leistungserbringer sie wann in Anspruch nehmen möchten. So wird das Wunsch- und Wahlrecht und somit die Autonomie von Menschen mit Behinderung gestärkt.
Das Persönliche Budget ist jedoch auch mit neuen Herausforderungen verbunden. Auf Seiten der Menschen mit Behinderung bedeutet es ein Mehr an Planung und Organisation; die Betroffenen müssen sich für geeignete Leistungsträger entscheiden sowie mit diesen Verhandlungen führen und Zielvereinbarungen abschließen.
Bei trägerübergreifenden Anträgen ist allerdings nur ein einzelner Leistungsträger (sic!) Ansprechpartner. Das Budget muss verwaltet und sämtliche Ausgaben nachgewiesen werden. Hieraus entsteht ein erhöhter Bedarf an Beratung und Unterstützung, der durch die Institution der Budgetassistenz gedeckt werden soll. Die Budgetassistenz kann jedoch selbst rasch zu einer Herausforderung werden, insofern Menschen mit Behinderung in diesem Kontext mit einer Vielzahl an Institutionen, unklaren Zuständigkeiten und fehlenden Informationen konfrontiert werden. 35
35 Für Beratungsleistungen hinsichtlich des Antragsverfahrens, des Abschlusses von Zielvereinbarungen und der Bescheiderteilung sind laut SGB IX vor allem die jeweiligen Leistungsträger, aber auch Selbsthilfeverbände – sofern sie eine entsprechende Beratungsstelle eingerichtet haben – zuständig. Menschen mit Behinderung müssen sich in der Vielzahl der Träger selbst orientieren. Alle zusätzlichen Unterstützungs- und Beratungsleistungen, etwa hinsichtlich der zukünftigen Budgetverwaltung, müssen durch das Persönliche Budget abgedeckt und dementsprechend bei der Bedarfsermittlung und Antragstellung berücksichtigt werden.
In diesem komplexen System entstehen Menschen mit Behinderung zahlreiche Probleme. Während das Persönliche Budget von allen involvierten Parteien als große Chance auf selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gesehen wird, wird seine konkrete Umsetzung als kompliziert beurteilt.
Workshop Persönliches Budget
Auf einem Workshop zum Thema „Persönliches Budget“ am 21. Juni 2012 haben Menschen mit Behinderung, Vertreter/innen aus gesundheitlich-sozialen Einrichtungen sowie Vertreter/innen der Sozialverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam zentrale Probleme zum Persönlichen Budget gemeinsam diskutiert: Menschen mit Behinderung fühlen sich demnach oft von den bislang existierenden Prozessen überfordert. Als eine Ursache hierfür wird gesehen, dass zwar eine Bandbreite geeigneter Leistungsträger existiert, an die sich Betroffene jeweils separat wenden können. Allerdings gibt es in der Landeshauptstadt Potsdam keine zentrale Anlaufstelle. Auch in der Verwaltung fehlt es laut Workshopergebnissen an festen Ansprechpartner/innen oder Kontakten zum Thema Persönliches Budget. Zudem fehlt es generell an ausreichenden Informationen, auf die Betroffene sowie Institutionen und Einrichtungen zurückgreifen können. Auch die Trennung von Budgetassistenz und Betreuenden sowie deren Finanzierung ist nicht vollständig geklärt.
In Reaktion auf diese Problemlagen benötigt die Landeshauptstadt Potsdam eine Reihe von Maßnahmen, in deren Folge Menschen mit Behinderung eine effektivere Unterstützung zum Persönlichen Budget angeboten werden kann. Hierzu zählen:
  • Die Einrichtung von Anlaufstellen:
    Konkret geht es um den Aufbau einer zentralen Anlauf- und Ansprechstelle, die alle Themenbereiche und Maßnahmen rund um das Persönliche Budget abdeckt. Anstelle einer Vielzahl von Leistungsträgern und Einrichtungen kontaktieren zu müssen, hätten Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, alle Informationen an einer Stelle zu erhalten und ihren Anspruch auf das Persönliche Budget geltend zu machen.
  • Der Ausbau von Beratungsangeboten:
    Es wird eine unabhängige Beratungsstelle benötigt, die ggf. über die Stadtverwaltung finanziert wird. Weiterhin sollen Menschen mit Behinderung verstärkt durch andere Betroffene beraten werden.
  • Verbesserter Zugang zu Informationen und mehr Transparenz:
    Sinnvolle Maßnahmen sind u.a. die Erstellung eines Leitfadens/einer Checkliste für die Landeshauptstadt Potsdam zum Thema Persönliches Budget sowie eine Zusammenstellung der Leistungserbringer einschließlich einer Übersicht über deren Dienstleistungen und Kosten für einzelne Angebote.
  • Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung:
    Zielgruppen von Fortbildungen sollten neben Menschen mit Behinderung und ihren Betreuenden und Familienangehörigen auch Verwaltungsangestellte und Leistungsträger sein. In diesem Kontext kann sich u.a. die Durchführung von Fachveranstaltungen als sinnvoll erweisen.
  • Überprüfung der Wirksamkeit:
    Die erbrachten Leistungen sollen besser auf ihre Wirksamkeit der Unterstützung für den Einzelnen überprüft werden. In diesem Kontext kann es zunächst um die Erstellung von Qualitätsnachweisen gehen, um die Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nutzern des Persönlichen Budgets mit den von ihnen gewählten Leistungserbringern bzw. den in Anspruch genommenen Leistungen anzeigen zu können.
  • Vernetzung:
    Bemühungen, unter allen Leistungsträgern eine effektivere und Budgetnehmer/innen-freundlichere Verzahnung ihrer Tätigkeiten hinsichtlich des Persönlichen Budgets zu erreichen, sollten ein Kernpunkt der Agenda sein. Derzeit gestaltet sich vor allem die Zusammenarbeit der Träger bei Fällen des trägerübergreifenden Budgets schwierig. Sowohl die Budgetnehmerinnen und -nehmer als auch der Verwaltungskörper könnten von einer besseren, transparenten Kooperation und Koordination sehr profitieren.

Soweit die Theorie. Jetzt zur Praxis in Potsdam... das älteste Ereignis steht unten, die wichtigsten Schriftstücke sind fett gedruckt.

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